Die Destillation von Schnaps

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Ich

nixmix am 17.12.2015 14:19:33 | Region: nomex
Hallo zusammen!
darf man Komponenten einer Destille einführen und/oder besitzen ohne sich strafbar zu machen? Gruß

Destillen-Komponenten erwerben, importieren, besitzen, verkaufen?

Aloisius am 09.01.2016 14:35:26 | Region: Am Platzl, Mein Himmel
Erstmal, wohin eingeführt? Ich unterstelle mal D

Radio-Eriwan: Im Prinzip ja, wenn du besitzberechtigt bist, also ggf. zollangemeldet hast oder Brennerei betreibst und dort aufstellst!

BrennO:
§ 226 Brenngeräte und sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignete Geräte mit einem Raumgehalt von mehr als einem halben Liter, die sich außerhalb der Brennerei befinden oder die zwar in der Brennerei aufgestellt sind, aber nicht Brennereizwecken dienen, unterliegen gleich den Räumen, in denen sie aufgestellt sind, der amtlichen Überwachung.

§ 227 Wer Brenngeräte oder sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignete Geräte mit einem Raumgehalt von mehr als einem halben Liter oder Teile davon abgeben will, hat dies unter Angabe des Erwerbers der Zollstelle vor der Abgabe schriftlich anzuzeigen.

Wenn jetzt noch jemand verbindlich definiert, wann Komponenten
"sonstige zur Herstellung oder Reinigung von Branntwein geeignete Geräte mit einem Raumgehalt von mehr als einem halben Liter oder Teile davon"
sind !?

Weitgefasst kann so ziemlich alles mehr oder weniger geeignetes Teil von Destillier-Geräten ... sein von Dichtung bis Elektronikkrams, von Kochplatte, Kochtopf bis Wasserinstallationskram und Einmachglas. Wird aber wohl nicht soo eng gesehen. Z.B. Kupfertöpfe scheinen nicht meldepflichtig ... oder doch?

Scheint nur eins sicher zu helfen:
Zuständige Fachleute beim Zoll befragen! Oder hat hier jemand einschlägige Detailkenntnis?

Euer Loisl

RE: Destillen-Komponenten erwerben, importieren, besitzen, verkaufen?

Flaschengeist am 11.01.2016 21:57:01 | Region: unterm Korken
Hallo nixmix,
kenne so wie von Loisl schon erwähnt die 0,5l Regel für Old Germany. Wobei mir ich mir nicht ganz sicher bin ob diese nicht auch meldepflichtig
sind.....Grauzone im Gesetzestext.......lässt wohl Spielraum.

Da man im Baumarkt aber viel Zubehör erwerben kann, welches wohl nicht ausschließlich zum Bau einer Destille angeboten wird ;-)
Ist dieser Besitz wohl nicht Strafbar.

mfg
Flaschengeist

RE: Destillen-Komponenten erwerben, importieren, besitzen, verkaufen?

Aloisius am 21.01.2016 11:50:12 | Region: Am Platzl, Mein Himmel
Hallo Flaschengeist:
Über die Meldefreiheit von Destillen/Teilen davon bis 0,5 l würde ich mir keine Sorgen machen, das ist schon ohne Grauzone so.
Nur: Woran erkennt man an Teilen außerhalb des Brennkessels, dass sie für 0,5 l - Destille oder eine von 5 l Brennraum? Überdimensionieren ist imho zwar kostspielig, aberimho kaum strafbar. DA wirds für mich grauzonig.

Flaschengeist:"
Da man im Baumarkt aber viel Zubehör erwerben kann, welches wohl nicht ausschließlich zum Bau einer Destille angeboten wird ;-)
Ist dieser Besitz wohl nicht strafbar"

Ohne Schwarz- bzw. Geheimbrennerei reicht Nicht-Melden eh nur für Bußgeld und evt. Beschlagnehmen ... . Mit brennrechtpflichtigem Brennen kanns dann richtig strafbar und TEUER werden, nur für Alkohol-"Reinigung" aus bereits in D vollversteuerten Spirituosen wohl noch nicht. Biere und Weine gehören NICHT dazu!

Der Text der BrennereiOrdnung sagt an KEINER Stelle, dass "zum Brenen oder Reinigen von Alkohol geeignete Geräte oder Teile davon" NUR oder ausschließlich dazu verwendbar sein müssen, um meldepflichtig zu werden.

Stichworte: Refluxkochen, Wasser oder Aromen destillieren, Bier-kühler etc.

Euer Loisl