Die Destillation von Schnaps

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brennereirecht

elke schmitt am 06.02.2002 10:03:00 | Region:
mal was spiessiges: wo bekomme ich informationen her, ob ich in meiner küche schnaps herstellen darf (ohne verzollung und versteuerung) und bis zu welcher menge. es muss in deutschland doch wohl erlaubt sein, aus 3 litern apfelsaft nen schnaps zu machen, ohne gleich über obstbäume und 1000 geeichte laborgeräte zu verfügen und die mickrige ausbeute anzumelden. wo steht das? vielen dank für euren beitrag - elke

RE: brennereirecht

Dirk Gasser am 06.02.2002 11:37:00 | Region:
Auf diese Frage suche ich auch schon lange eine Antwort. Zoll und BMF haben mir nur geschrieben, dass man ein Kessel mit einem Volumen von bis zu 0,5 liter nicht anmelden muss.
Ein Mail an das Europäische Parlament ergab nur die Antwort, dass die Frage nicht in den Bereich von EU-Richtlinien fällt, sondern national geregelt wird.

Die Regelungen für die Schnapsherstellung sind zwar so veraltert und sinnlos wie das Rabattgesetz, aber beim Rabattgesetz gab es halt eine Lobby, hier nicht.

Das aktuelle Recht dient zum einen der Besteuerung und zum anderen dazu, den Bauern einen Zusatzverdienst zu ermöglichen und somit auch die Streuobstwiesen zu erhalten.

Hobbybrenner sind einfach nicht vorgesehen.

Sie können ja nach Berlin schreiben um das zu ändern oder mit der Lanze gegen Windmühlen kämpfen :-)

RE: brennereirecht

elke schmitt am 11.02.2002 22:30:00 | Region:
vielen dank dirk,

dann les ich erstmal weiter allemöglichen verordnungen und gesetze,bis mir ein paragraph über den weg läuft, der für uns positiv ausgelegt werden kann. melde mich, wenn ich fündig geworden bin.

RE: brennereirecht

Waldbär am 16.05.2002 17:39:00 | Region:
Am besten, Ihr diskutiert so lange und laut darüber, bis auch dem verschlafensten Zollbeamten nichts mehr anderes übrigbleibt, als euch auf die Pelle zu rücken. Die haben nämlich schon lange Wichtigeres zu tun, als sich um Eigenbedarf-Brenner zu kümmern. brennt einfach auf dem Küchenherd und passt ein bisschen auf, dass ein evtl vorhandener gelangweilter Rentner-Nachbar (die Sorte, die Falschparker vor der Haustür anzeigt) nichts mitkriegt. Auf Anzeige MÜSSEN die Jungs vom Zoll nämlich reagieren. Das tun sie allerdings z.B. in Nordrhein-Westfalen (scheißegal)ganz anders als in Bayern (erstmal zeigen, wer hier Obrigkeit ist!)...