Die Destillation von Schnaps

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Back to the roots ?

Stimme aus dem Off am 12.01.2003 18:28:00 | Region:
Hallo,

auf Tony Acklands HP und im englischsprachigen Destillerforum geistern zur Zeit die ersten Lobpreisungen für eine "neuartige" Destille einfacher Bauart nach dem Muster "Slow Evaporation".

Hat das Ding schon jemand ausprobiert oder gibt es schon erste Erfahrungsbericht bzgl.
Ausbeute, Reinheit etc ??

CU

Voice

Plastic-Still

Stimme aus dem Off am 11.02.2003 16:15:00 | Region:
Hallo Forum,

bitte endlich aufwachen !!
Es gibt inzwischen sogar einen Download für diese Plastic-Still. Bin an einem Erfahrungsaustausch über die Sache mit den Eimern interessiert.

Gruß


Voice

RE: Plastic-Still

Zwickl am 20.02.2003 12:42:10 | Region: Österreich
Gehört und gelesen hab ich auch schon einiges darüber. Im Prinzip handelt es sich dabei um einen Plastikeimer mit innen drin einem zweiten, kleinen Gefäß. Im inneren Gefäß befindet sich die zu destillierende EtOH-Wasser Mischung, die durch ein Thermostat erhitzt wird, aber nur bis ca. 40-50°C! Dann auf das Ganze ein Deckel drauf und über Nacht stehen lassen. Durch Verdunstung sammelt sich am Deckel das "Destillat" und rinnt dann in den Eimer zurück. Klingt sehr interessant, praktische Erfahrung habe ich damit auch noch nicht, insbesondere würde mich interessieren, ob durch den Alkohol aus dem Kunststoff die Weichmacher herausgelöst werden, was natürlich nicht optimal wäre.

auf einen guten Schluck,
Zwickl

Amazingstill

Stimme aus dem Off am 20.02.2003 15:50:33 | Region: Dreamland
Hallo Zwickl,

vielen Dank für deine Rückantwort.
Ich dachte schon, daß mal wieder eine interessante Entwicklung (gerade für Einsteiger) hier von allen verschlafen wird.

Ich gehe davon aus, daß die Eimer aus lebensmittelechtem Kunststoff gefertigt sind. Insofern dürfte ein kurzfristiger Kontakt mit niedrigprozentigem Alkohol bedenkenlos sein.

Leider gibt der Hersteller/Vertreiber an, daß beim Destillationsprozeß kein Methanol entstehen soll. Daher impliziert er aber, daß nur - und ausschließlich - Zucker-Wasser-Lösungen vergoren werden sollen/können.
Wie bei einer Gefrierdestillation können bei Obst-und anderen Maischen also keine Fraktionen sicher getrennt werden.
In diesem Fall kann die Anlagen also nur zum ""Aufspritten" dienen.
Es muß zur sicheren Destillation in diesen Fällen dann doch gebrannt werden.

Ich wühle mich gerade durch den Paragraphendschungel, um zu klären wie es mit den rechtlichen Voraussetzungen steht.
Allein der Besitz von Eimern und eines Auarienheizstabes kann ja wohl nicht strafbar sein. Wie sieht es aber mit der Anwendung aus ?


Gruß


Voice

RE: Amazingstill

Zwickl am 21.02.2003 17:32:50 | Region: Österreich
Methanol kann auch nicht mit "normalen" pot und reflux stills entfernt werden --> bildet mit EtOH ein Azeotrop.
Du meinst wahrscheinlich den Vorlauf, der wird meist als "Summe Acetaldehyd" (in Wirklichkeit ein Stoffgemisch) bestimmt. Nun, wegen dem Vorlauf mache ich mir weniger Sorgen, weil es stimmt wirklich was Schmickl da immer behauptet: je sauberer, desto weniger. Bei Zucker-Wasser ist kein Dreck drin, also auch kein Vorlauf.

Gesetzeslage: wo sie's brauchen, sind die Bürokraten überhaupt nicht blöd. In der EU-Richtlinie, die für alle EU Staaten verbindlich ist, steht ein einfacher und leider unmißverständlicher Satz:
"Alle Anlagen mit denen Alkohol destilliert werden kann, müssen als Verschlussanlagen ausgeführt sein." (In AT und DE gibt's für Abfindungsbrennereien extra Ausnahmen vom EU-Recht)
Verschlussanlagen heißt natürlich hochoffiziell mit Registrierung und allem drum und dran. Und "destillieren" kann auch nicht uminterpretiert werden: Flsgk. verdampfen (muß also nicht unbedingt dazu kochen, es geht dann nur schneller) und den Dampf anschließend wieder kondensieren. "Slow Evaporation" heißt ja auch eigentlich nur "Langsame Verdampfung".

Wie sagte ein Österr. Zöllner einmal so schön: "Wir können doch nicht jeden Druckkochtopf registrieren." (in bezug auf die strenge EU-Richtlinie, daß demnach sogar 2 L Anlagen registrierungspflichtig sind). Genau so ähnlich verhält es sich hier auch: Die Einzelteile sind legal, der Zusammenbau und die Zweckentfremdung aber nicht mehr so ganz. Diesbezüglich stimmt die Werbung dieser "Dampf-Eimer" also nicht wirklich.

ciao
Zwickl