Die Destillation von Schnaps

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Beitrag:

RE: Verwendung von Diammoniumphosphat verboten?
Von: der wo am 07.09.2017 11:37:13 | Region: da wer
Es ist halt ausbeutesteigernd und damit Steuerhinterziehung...
Im alten Gesetz steht es in der Brennereiordnung § 155: "Hefenährpräparate dürfen nicht verwendet werden"
Wo und ob das überhaupt im neuen Alkoholsteuergesetz (ab 2018) steht, weiß ich allerdings nicht.
Ich würde mal beim Zoll nachfragen, ob das neue Gesetz die Verwendung von Hefenährsalz nun erlaubt. Vielleicht weiß auch der Abfindungsbrenner was.
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