Die Destillation von Schnaps

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RE: 2 Liter Destillen bald auch in D
Von: Schnapsdrossel am 11.04.2017 20:22:59 | Region: Deutschland
Steht doch schon jetzt drin.

(2) 1 Wer ein Brenngerät oder ein sonstiges zur Herstellung oder Reinigung von Alkohol geeignetes Gerät mit einem Raumgehalt von mehr als 2 Litern erwirbt, hat dies dem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen. 2Die schriftliche Anzeige hat innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Geräte zu erfolgen. 3Die Anzeige hat zu enthalten:
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