Die Destillation von Schnaps

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Beitrag:

RE: 0.5L Destille mit Feeder
Von: Maru am 17.02.2016 00:39:41 | Region: Arizona
Hihi, nur ein kleiner lustiger spinnerter Hinweis zum Gesetz:

"§32
Es ist verboten
1. Brenn- oder Reinigungsgeräte, die zur nicht gewerblichen Gewinnung oder Reinigung von Alkohol bestimmt sind, oder [...]"


"Besitzen" bedeutet - wenn ich mich richtig an die Rechts-Unterrichtsstunden erinnere - die Sachherrschaft ueber etwas haben.
Also koennte jemand rein theoretisch eine Destille in einem oeffentlichen Raum fest aufbauen. Waehrend des Aufbaus ist die Destille nicht funktionsbereit. Nach Fertigstellung hat der Erbauer den Besitz an der Sache aufgegeben und wird somit oeffentliches Gut. (Vergleichbar dem Muell im gelben Sack, den man vors Haus stellt: Aufgabe der Sachherrschaft -> Aufgabe des Besitzes)

Natuerlich muesste jeder Brenner der dort oeffentlich legal brennt dann Steuern bezahlen....

Naja ich bin sicher, dass irgendwo im neuen Gesetz steht, dass das tatsaechliche Durchfuehren verboten ist....

nicht ganz ernstgemeinte Gruesse,
Maru
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