Die Destillation von Schnaps

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Beitrag:

RE: 0.5L Destille mit Feeder
Von: der wo am 11.02.2016 10:36:22 | Region: da wer
Soll ich, soll ich nicht? baerbeli? Da es ums neue Gesetz geht, darf ich glaub ich wieder...

Aloisius, das hatten wir ja schon zu genüge. Daß wir uns in zwei Punkten nie einig werden (Messing und 0.5l-Destille), hab ich kapiert. Hier nochmal für dich zum Draufhauen:

Angenommen, du baust dir so etwas, und erzählst überall rum, daß das Ding rund um die Uhr läuft und du damit jeden Tag 2l Schnaps machst, kommt irgendwann der Zoll und nimmt das mit. Wenn du dich dann auf die Brennereiordnung berufst (und auf die darin enthaltene Regelung der 0.5l-Testdestille), wird man dich als erstes fragen, ob du denn ein Brenner bist (und diese Regelung daher für dich gilt). Da du das nicht bist, ist die Destille weg, der Schnaps auch und ein Brief demnächst im Briefkasten.

Hier übrigens das neue Alkoholsteuergesetz:
http://www.buzer.de/gesetz/10713/index.htm
Dort heißt es:
"§32
Es ist verboten
1. Brenn- oder Reinigungsgeräte, die zur nicht gewerblichen Gewinnung oder Reinigung von Alkohol bestimmt sind, oder
2. andere Gegenstände und Vorrichtungen, sofern sie zur nicht gewerblichen Gewinnung oder Reinigung von Alkohol verwendet werden, anzubieten, abzugeben oder zu besitzen.

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu den Absätzen 1 und 2 zu erlassen und dabei insbesondere
1. die Einzelheiten der Anzeigepflichten nach Absatz 1 zu regeln,
2. die Fälle festzulegen, in denen Brenn- oder Reinigungsgeräte mit einem Raumvolumen von bis zu 5 Litern vom Verbot nach Absatz 2 ausgenommen werden können."

Das liest sich zwar alles ein bisschen anders als vorher,
aber sofern Herr Schäuble da noch nichts entschieden hat, bleibt auch die 0.5l-Destille für Privatpersonen illegal. Wird aber vielleicht auch weiterhin vom Zoll geduldet... wahrscheinlich bis man zB mit einer solchen automatisierten Konstruktion den Bogen überspannt. Beamten das Gefühl geben, daß man sie verarscht? Da muss man sich schon sehr stark im Recht fühlen.

Ob die Brennereiordnung sich auch ändert und dort dann eventuell auch die Regelung der 0.5l-Testdestille, weiß ich nicht. Ist aber eh egal, da auch eine neue Brennereiordnung wohl kaum für uns Private zuständig sein wird.

Und das Versprechen, das ich baerbeli hier gegeben habe:
http://www.schnapsbrennen.at/diskussion/20150915154420-01-02-01-03-03-01-01.html#20150915154420-01-02-01-03-03-01-01
erweiter ich nun auch bezüglich des neuen Gesetzes, egal was Aloisius jetzt wieder nicht gefällt. Versprochen.
Zumindes bis Herr Schäuble mich endlich zurückgerufen hat...
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