Die Destillation von Schnaps

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Beitrag:

RE: 0.5L Destille mit Feeder
Von: Aloisius am 09.02.2016 10:55:55 | Region: Am Platzl, Mein Himmel
@ Whisky-Lehrer

"Ich würde behaupten, in dem Moment wo du die Taschendestille veränderst, wäre es egal, damit erwischt zu werden oder mit ... Refluxrektifikator mit den Ausmaßen eines Kleiderschrankes"

Verstehe ich nicht,warum ???
Im Gesetz-/Verordnungstext steht NUR die Obergrenze von 500ml als Obergrenze für nutzbares Brennblasenvolumen, nix von vorheriger Typprüfung oder nur für Serienprodukte etc. Da ist nach den Auslegungen der Zollverwaltung jede Selbstbaukonstruktion bis 0,5l Brennblasenvolumen imho genehmigungs-, gebühren-, steuerj UND anmelde frei ebenso wie das folgende Destillieren damit.
Interessant scheint mir, dass in diesem Zusammenhang NIRGENDS eine eingeschränkte, d.h. Z. B. absätzige Betriebsart gesetzlich eingefordert ist.

Vergleich mit veränderten KFZ-Teilen, die Teil der Typprüfung/Betriebserlaubnis sind, ist hier deplaziert.

"Abgesehen davon ist es meines Wissens nach trotzdem verboten, die Taschendestille zu verwenden. Lediglich der Erwerb wird nicht sofort dem Zollamt gemeldet."

Die 1000. Wiederholung von Wenig-Wahrem macht es nicht richtiger. Oder auf welcher neuen Erkennnis /Vorschrift gründet sich DIESE Weisheit???

WELCHE Regelungen fürs private Destillieren oder beratende Tipps dafür gelten eigentlich NACH Ende dt. Branntweinmonopols 2017, nach Aufhebung des Monopolgesetzes ???

Euer Loisl
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