Die Destillation von Schnaps

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RE: Brennrecht in Deutschland erwerben
Von: Rodi am 27.03.2010 16:22:09 | Region: D
Hallo badabuum,

zum Gründen einer Brennerei benötigt man kein " Brennrecht ". Das Brennrecht beinhaltet nicht das betreiben einer Brennerei. Es ist schlicht ein Irrtum. In Deutschland unterscheidet man die Verschlussbrennerei und die Abfindungsbrennerei.
Beides wird Zollamtlich überwacht.
Beim Brennrecht handelt es sich einfach ausgedrückt nur um die Abgabe des erzeugten Alkohol an die Monopolverwaltung des Staates und das damit verbundene Entgeld. Das Brennrecht behandelt die gesetzliche Regelung, den erzeugten und unter Zollamtlicher Überwachung stehenden Alkohl zu über den Markwert liegenden Preis an den Staat abzugeben. Wenn Du legal Alkohl brennen willst, stell beim Ordnungsamt ein Gewerbeschein und melde Deine Brennerei beim Zoll an. ( Dem Zoll interessieren nur die Steuern )
Das einzige Hinderniss ist das Ordnungsamt. Denn das macht ein Gewerbe dieser Ordnung von fachlicher Eignung abhängig. Entweder Du bist Landwirt oder gelernter Desstilateurmeister.
Also schmeisst das alte Bild über " Brennrecht " über Bord, nur wer ohne amtliche Erlaubnis Alkohol brennt und den nicht beim Zoll meldet ist ein " Schwarzbrenner ".
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