Die Destillation von Schnaps

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RE: Könnte es Probleme geben?
Von: Timebandit am 26.01.2009 14:26:46 | Region: Süddeutschland
Hallo Shira,

nach meinem Verständnis der entsprechenden Vorschriften, muss der Verkäufer immer dann eine Meldung an das Zollamt abgeben, wenn er eine "Destille" verkauft, deren Volumen > 0,5 Liter beträgt.

Du kaufst doch vermutlich keine Destille, also eine derart deklarierte Komplettanlage, sondern eben im Laborbedarf durchaus einzeln übliche Gerätschaften, die man - jede für sich - zu allen möglichen Laborzwecken einsetzen kann.

Insofern sehe ich nicht, warum der Händler da meldepflichtig sein sollte.
Um ganz sicher zu gehen, kannst Du ja Deine Bestellung so aufteilen, dass keine der beiden Einzelbestellungen eine komplette Destille ergeben kann.

Sobald Du allerdings aus den diversen Gerätschaften eine Destille >0,5 Liter zusammengebaut hast, wärest *Du* zur Anmeldung verpflichtet.

Grüße

Timebandit
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