Die Destillation von Schnaps

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Beitrag:

RE: Rechtsprechung
Von: Der Brenn Profi am 04.11.2019 14:41:11 | Region: Österreich

Hallo Leute,

ich verfolge euren Beitrag mit höchstem Interesse. Ich lebe in Österreich und verkaufe hier einfache Brenngeräte für Abfindungsbrenner, das bedeutet bei uns: jeder der einen eigenen Obstgarten besitzt darf bei uns eine Obstveredelungsanlage für die Herstellung von Alkohol besitzen und Anmelden.
Der Staat hat hierdurch eine wesentliche Mehreinnahme der Alkoholsteuer, was unter dem Strich auch Sinn macht, da das Obst nicht auf dem Kompost verrottet sondern zu Edelbränden verarbeitet wird und das Obst so haltbar gemacht wird.

Hier gehören die Gesetze wirklich zeitgemäß angepasst.



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