Die Destillation von Schnaps

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RE: Rechtsprechung
Von: Rodi am 13.10.2005 17:53:24 | Region: D
Hallo Brenngemeinde,

"13
Gemäß § 57 BranntwMonG können Brennereien nach Bestimmung des Reichsministers der Finanzen zur Abfindung zugelassen werden........."

Vieleicht hat Einspruch Erfolg, wenn man unseren Gerichten einmal erklärt, das wir kein " Reich " sind und damit auch über keinen " Reichsminister " verfügen. Aber ein Land das nach einem Recht, das 110 Jahre alt ist und auch dessen Begriffe dieser Zeit in die heutige Zeit katapultiert und verwendet, lebt für mich eh hinterm Mond und hinkt der Zeit nach. Deutschland wird so nie in der Oberliga mitspielen. Denn wer Bremst verliert Tempo.
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