Die Destillation von Schnaps

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RE: Neue Gesetzeslage?
Von: Sofia am 24.09.2004 12:24:02 | Region: RP
Ungeachtet der Gesetzeslage. Gibt es denn Erfahrungen mit einem etwaigen Strafmaß?

Das vieles verboten ist, ist ja unstrittig, aber wenn z.B. das Strafmaß sich auf eine Ordnungswidrigkeit von sagen wir 25 Euro beschränkt sieht es anders aus, als wenn auf einmal man vorbestraft sein sollte.

Weiß da jemand was genaueres zu?
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