Die Destillation von Schnaps

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RE: Frage an den Gesetzeshüter
Von: Jürgen am 20.08.2003 10:28:48 | Region: grünau
Aus deiner email würde ich darauf schließen, daß du ein "Offizieller" bist. Ich würde die Chance dann gerne nutzen, hier anonym an dich eine Frage zu stellen:
Zuckern ist laut Gesetz in D verboten, ok. Aber wenn man die Maischen, normal und gezuckert, vergleicht, so ist der gezuckerte Geschmack eindeutig besser. Warum ist die Gestzteslage insofern nicht felxibel und achtet einmal auf Qualität? Bezüglich Steuern könnte man dann ja auch eine z.B. 20%vol Maische versteuern, anstatt z.B. bei den Zwetschgen nur 8% zu berechnen. Warum ist dies nicht möglich.
Ich hoffe, ich bin bei dir an der richtigen Stelle, um hierauf eine Antwort zu bekommen.
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